Schulordnung

Präambel
Unsere Schule ist der Ort, an dem wir einen Großteil des Tages verbringen. Sie soll ein von uns gestalteter Lebensraum sein. Jede, jeder hat hier die Gelegenheit, eigene Fähigkeiten einzubringen, zu entfalten und neue Möglichkeiten zu erproben, wenn er/sie dabei die Rechte des anderen achtet.

1. Leitgedanken

In dieser Schulordnung sind für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrerinnen und Lehrer am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium die Regeln aufgeschrieben, die an unserer Schule gelten sollen, damit ein freundliches und geregeltes Zusammenleben auf verhältnismäßig engem Raum für alle Beteiligten möglich ist. Besonders sollen Unfallrisiken vermindert und so die Sicherheit und Unversehrtheit aller gewährleistet werden. Die Schule soll Lebens- und Arbeitsbedingungen bieten, die den Schülerinnen und Schülern optimale Lernerfolge und allen am Schulleben Beteiligten ein gutes Arbeitsklima ermöglichen. Daher gelten folgende Grundsätze für das Verhalten im Schulzentrum:

  • Rücksichtnahme aufeinander
  • Fairness im Umgang miteinander
  • Respekt voreinander
  • Verantwortung füreinander

Diese Schulordnung kann nur dann umgesetzt werden, wenn alle verantwortungsbewusst mitdenken und entsprechend handeln.

2. Verhalten im Gebäude

Zu allen Zeiten soll unser Schulgebäude pfleglich und sorgfältig behandelt werden. Der Umgang miteinander soll höflich und freundlich sein. Die Betriebsanweisungen in den Fachräumen müssen beachtet werden. Im Gebäude, besonders auf den Fluren und Treppen, sind wegen der Unfallgefahr Ball- und Laufspiele nicht erlaubt. Der Umgang mit mobilen Telefonen und anderen digitalen Träger- und Telemedien in den Schulgebäuden ist in der gesonderten Ordnung zur „Handynutzung“ geregelt.

3. Verhalten und Ordnung in der Klasse und im Unterricht

  1. Jede, jeder verhält sich so, dass die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gestört beziehungsweise am Lernen gehindert werden.
  2. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Verantwortung für den ordentlichen Zustand der Lern- und Fachräume, ihren Arbeitsplatz und die ausgeliehenen Materialien.
  3. Alle am Unterricht Beteiligten finden sich zu Beginn der Stunde pünktlich im Unterrichtsraum ein.
  4. Geräte wie Mobiltelefon, Smartphone u.ä. werden im Unterricht nicht benutzt. Sie müssen während der Unterrichtszeit, insbesondere während der Klausuren bzw. Klassenarbeiten, deaktiviert sein. Zu Beginn einer Klassenarbeit oder Klausur werden die Handys bei der Aufsicht hinterlegt.
  5. Die Schülerinnen und Schüler, die am jeweiligen Schultag als letzte einen Unterrichtsraum nutzen, stellen die Stühle hoch. Der benutzte Arbeitsraum wird sauber hinterlassen. Alle Schülerinnen und Schüler sind gemeinsam für die Sauberkeit des benutzten Raumes verantwortlich.
  6. Die Räume werden nach Unterrichtsschluss abgeschlossen.
  7. Im Übrigen gelten die in den Klassen erarbeiteten Verhaltensregeln.

4. Verhalten in den Pausen

  1. Große Pausen
    Nach der zweiten und vierten Stunde ist eine große Pause, nach der sechsten Stunde die Mittagspause. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen draußen auf dem Schulgelände. Bei eingeläuteten „Regenpausen“ ist auch ein ruhiger Aufenthalt im eigenen Klassenraum gestattet.
  2. Kleine Pausen
    In den kleinen Pausen können die Schülerinnen und Schüler sich auch im Flur aufhalten, mit dem Schellen begeben sie sich wieder in den Klassenraum.

5. Verhalten bei Gefahren und Unfällen

  1. Zur Einübung eines sinnvollen Fluchtverhaltens wird einmal in jedem Schuljahr ein Probealarm durchgeführt. Das missbräuchliche Betätigen der Feuermelder bzw. Feuerlöscher ist strengstens verboten und führt zu Schadensersatzansprüchen.
  2. Eine Anweisung für das Verhalten im Alarmfall hängt in jedem Klassenzimmer aus.
  3. Falls sich auf dem Schulweg oder dem Schulgelände ein Unfall ereignet, soll dieser sofort dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin bzw. der Stufenleitung gemeldet werden. Die schriftliche Unfallmeldung nimmt das Sekretariat entgegen.

6. Wiedergutmachungen

Nur wenn diese Ordnung eingehalten wird, kann unsere Schule zu einem gemeinsamen Lebensraum werden. Bei Verstößen wird Wiedergutmachung nötig, z.B. durch eine Entschuldigung, einen Einsatz für die Gemeinschaft in der Schule oder Schadensersatz.

Die Schulordnung ist am 21.9.2000 in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Schulkonferenzbeschluss vom 22.05.2006 geändert. Bestehende gesetzliche Regelungen, wie sie z.B. im Schulgesetz vorliegen, bleiben von dieser Schulordnung unberührt.

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