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Wie können die Ergebnisse der Gremienarbeit umgesetzt werden? Wie können Schüler über das Schulleben mitbestimmen? Um unser Schulleben aktiv mitzugestalten und so auch Ergebnisse der Gremienarbeit ins Schulleben einzubringen, nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft an Sitzungen der verschiedenen Mitwirkungsgremien teil.


Die Schülervertretung

Die Schülervertretung vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule und er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülervertretung sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen. Die Schülervertretung wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen.
 
Die Schülervertretung ist das zentrale Organ um die im Schulgesetz verankerten Aufgaben  wahrzunehmen: 
Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr.  Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen,kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

(Auszug aus §74 Schulgesetz) 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten (also SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern) zusammenwirken.
Sie setzt sich zusammen aus jeweils 6 Lehrervertreter, 6 Schülervertreter und 6 Elternvertreter, sprich jede "Gruppe" stellt 1/3 der Konferenz.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag.
Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. 

Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
unter anderen in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Information und Beratung
  • Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  • Schulhaushalt
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
  • Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses,
  • besondere Formen der Mitwirkung,
  • Mitwirkung beim Schulträger,
  • Erlass einer Schulordnung,
  • Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot,
  • Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen,
  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.


Die Fachkonferenzen

Für jedes Fach, das an unserer Schule unterrichtet wird gibt es auch eine sogenannte Fachkonferenz. 

Hierin sitzen alle Lehrerinnen und Lehrer die das jeweilige Fach unterrichten. Zusätzlich können 2 Vertreter der Eltern, sowie 2 Vertreter der Schüler mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen.  Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.

Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

  1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
  2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
  3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln. 

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