Beratungskonzept

Das Team

Frau Rösner
Herr Schneider

 

Das Beratungsangebot

Das Beratungsangebot von Beratungslehrerkräften richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, Eltern und Lehrkräfte. Sie werden tätig, wenn sie

  • durch andere mit der Beratung befasste Personen in einen bestehenden Beratungsprozess mit einbezogen werden oder
  • selbst einen Beratungsbedarf feststellen, in der Regel durch die Nachfrage eines Ratsuchenden.

Die Beratungslehrerkräfte verstehen sich als Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Das Beratungsangebot ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern und der Entlastung der hier involvierten Kolleginnen und Kollegen. Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen tragen die Beratungslehrerkräfte zur Professionalisierung des gesamten Beratungsnetzwerkes der Schule bei. Therapeutische Maßnahmen werden nicht durchgeführt. Die Beratungslehrerkräfte stellen ggf. Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her.

Bei der Beratung in Konfliktfällen sind die Beratungslehrkräfte der Neutralität verpflichtet. Zentrale Aufgabe ist in erster Linie die Moderation und Vermittlung. Die Beratungslehrkräfte veröffentlichen ihre Angebote schulintern, z.B. durch Vorstellung in neuen Klassen, auf Elternabenden und auf der Schul-Homepage.

Ort und Zeit von Beratung

Für die Beratungstätigkeit steht ein gesonderter Beratungsraum zur Verfügung (R 305). Die Beratungslehrkräfte bieten feste Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtstunden an und stehen für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Die Fachlehrkräfte werden gebeten, den Besuch zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe (Klassenarbeiten etc.) entgegenstehen und zudem den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.

Grundsätze und Ziele der Beratung

Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte…

  • ist grundsätzlich freiwillig. (Dies ist insbesondere auch dann von Bedeutung, wenn einem/einer Ratsuchenden der Besuch von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern nahegelegt oder empfohlen worden ist). Die/Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob sie/er eine Beratung wünscht. Die Beratungslehrkräfte entscheiden selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen können oder die/den Ratsuchenden weitervermitteln müssen. Die/Der Ratsuchende kann wie die Beratungslehrkräfte die Beratung jederzeit abbrechen.
  • bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz der/des Ratsuchenden in einem von Empathie, Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.
  • bezieht das soziale Umfeld der/des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist es, dass die/der Ratsuchende für sich einen realistischen Problemlösungsweg erkennt (lösungsorientierter Ansatz).
  • bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligter Personen.
  • erfolgt unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit.
  • hat das Ziel direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikations-fähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvolltoleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer „menschlichen Schule“.

Grenzen der Beratungstätigkeit

Die Beratungslehrkräfte…

  • übernehmen keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.
  • übernehmen keine Fachberatung (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen etc.), sondern sie stellen in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleiten die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
  • übernehmen nicht die Aufgaben der Klassenlehrerkräfte, Fachlehrerkräfte und Tutorinnen und Tutoren, der Jahrgangstufenleitungen, der Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren und -koordinatorinnen, der Berufsberater*innen, der SV-Lehrerkräfte und der Schulleitung, sondern sie ergänzen und entlasten sie auf Anfrage und, wenn gewünscht, in obengenannten Problemkreisen.
  • sind auf der Grundlage der obengenannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass sie den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare “Erfolge“ garantiert.
  • sind nicht die zentralen Ansprechpartner*innen im Bereich der Inklusion.
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