Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte
August-Winkhaus-Str. 4
48291 Telgte
Tel.: 02504 - 73 42 78
Fax.: 02504 - 73 42 79
E-Mail: gymnasium@msmg-telgte.de
Für alle Fragen sind zunächst einmal die jeweiligen Jahrgangsstufenleiter-/innen die richtigen Ansprechpartner. Ist weitergehender Beratungs- und Klärungsbedarf vorhanden, wird der Koordinator der gesamten Oberstufe hinzugezogen. Bei besonders beratungsintensiven Fällen bzw. komplexen Fragestellungen wird der Schulleiter eingeschaltet.
Oberstufenbüro: Raum 1.02
Für Fragen zur Schullaufbahnplanung, Versetzung, Schulabschlüssen etc. stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch über das Sekretariat oder per E-Mail zur Vereinbarung eines Beratungstermins.
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe ist in drei Phasen aufgeteilt (in Klammern G9):
Einführungsphase (Jgst. 10 [11])
Qualifikationsphase (Jgst. 11 und 12 [12 und 13])
Abiturprüfung (nach Abiturzulassung in der Jgst. 12 [13])
Der mittlere Schulabschluss („mittlere Reife“ bzw. Fachoberschulreife) wird im G9-Bildungsgang mit der erfolgreichen Versetzung von der Einführungsphase (Jgst. 11 = erstes Jahr der Oberstufe) in die Qualifikationsphase (ab Jgst. 12) vergeben.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann G9-Schülern, die die gymnasiale Oberstufe vor der Abiturprüfung verlassen, am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (am Ende der Jahrgangsstufe 12) zuerkannt werden. Hierzu sind verschiedene Leistungsanforderungen in den Leistungs- und Grundkursen zu erfüllen. Über die Details berät der Jahrgangsstufenleiter bzw. die Jahrgangsstufenleiterin.
Die Klausurtermine für die Fächer Deutsch und Mathematik sind im Klausurplan für die Oberstufe (moodle/Oberstufe) einsehbar.
Mit dem Beginn der Qualifikationsphase (= Jahrgangsstufe 11 [12]) wählen die Schüler zwei Leistungskurse und mehrere Grundkurse. Hierbei sind die Vorgaben der geltenden Prüfungsordnung einzuhalten. Das genaue Wahlverfahren sowie eine gezielte Beratung über die Zusammenstellung der Kurse und damit auch der weiteren Schullaufbahn erläutert der Jahrgangsstufenleiter bzw. die Jahrgangsstufenleiterin rechtzeitig vor dem Ende der Einführungsphase.
Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen können nach wie vor in die gymnasiale Oberstufe am MSMG wechseln. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 mit dem „mittleren Schulabschluss“ und dem „Qualifikationsvermerk zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe“ im Zeugnis besuchen sie in der Regel die Einführungssphase der Oberstufe (Jgst. 11) am MSMG oder wechseln in Ausnahmefällen bei besonders guten Leistungen gleich in die Qualifikationsphase 1 (Jgst. 12). Im Vorfeld einer solchen Entscheidung beraten die zuständigen Jahrgangsstufenleiter intensiv in Gesprächen mit den Schülern und Eltern.
Ja, die bisherigen Regelungen wurden übertragen. Die Möglichkeit, bei einem Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase (Jgst. 11) nach Rückkehr direkt in die Qualifikationsphase eintreten zu können, bleibt leistungsstarken Schülerinnen und Schülern wie bisher erhalten.
Nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase wird der mittlere Schulabschluss vergeben.
Ja, Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Ende der Sekundarstufe I verlassen möchten, können in einen Bildungsgang des Berufskollegs wechseln. Sollte die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht worden sein, so ist der Übergang in das Berufliche Gymnasium am Berufskolleg möglich. Sollte ein Ausbildungsvertrag vorliegen, so kann auch der duale Ausbildungsweg eingeschlagen werden. Über Alternativen der Schullaufbahngestaltung nach der Klasse 10 beraten die Klassenlehrer-/innen unsere Mittelstufenkoordinatoren, Frau Lütke Hündfeld und Herr Hardt.
Jede Schülerin/jeder Schüler bekommt am Anfang eines Halbjahres eine Karteikarte, die sie/er immer bei sich haben sollte und auf der alle versäumten Stunden eingetragen werden müssen. Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Zu Beginn des Halbjahres bitte die allgemeinen Angaben eintragen (die erste Karteikarte des Halbjahres trägt die Karten-Nr. 1 usw.).
2. Auf der Vorder- und Rückseite in die ersten beiden (senkrechten) Spalten alle belegten Kurse sowie Fachlehrerinnen/Fachlehrer eintragen.
3. Bei jedem Fehlen (egal, ob nur eine Stunde oder mehrere Tage) oben Datum, Wochentage(e) und Grund des Fehlens eintragen sowie unten von einem Elternteil unterschreiben lassen bzw. bei Volljährigkeit selbst unterschreiben.
Hinter dem versäumten Kurs/den versäumten Kursen die Anzahl der gefehlten Stunden eintragen und in der ersten Stunde nach dem Unterrichtsversäumnis von der Fachlehrerin/vom Fachlehrer abzeichnen lassen. Zum Zwecke des Abzeichnens wird die Karteikarte von den Lehrkräften nicht einbehalten.
4. Für alle im Voraus feststehenden Fehlstunden (z.B. Fahrprüfung, Vorstellungsgespräch) muss man sich in der untersten Zeile von einem seiner beiden Beratungslehrer beurlauben lassen.
5. Versäumnisse aus schulischen Gründen (z.B. Austausch, SV-Seminar, OLMUN) auf der Rückseite der Karteikarte gesondert eingetragen und von der verantwortlichen Lehrkraft unterschreiben lassen. Die Fachlehrer tragen in das Kursheft hinter dem Namen der fehlenden Schülerin/des fehlenden Schülers „dv“ („dienstlich verhindert“) ein. Die dienstlichen Verhinderungen werden bei den Fehlstunden nicht mitgezählt.
6. Wenn alle Spalten vor Ende eines Halbjahres gefüllt sind, Summen in der letzten Spalte eintragen, bei einem der beiden Beratungslehrer die ausgefüllte Karte abgeben und eine neue abholen. Weitere Karteikarten werden in jedem Halbjahr fortlaufend nummeriert. Dabei trägt in jedem Halbjahr die erste Karte die Nr. 1.
Am Ende des Halbjahres ist die ausgefüllte Karteikarte zur Zeugnisausgabe (wird durch Aushang bekannt gegeben) mitzubringen.
7. Wird eine Karteikarte verloren, ist die Schülerin/der Schüler dafür verantwortlich, dass alle Eintragungen korrekt nachgeholt werden.
Bei Verstößen gegen diese Verfahrenspunkte müssen Schülerinnen und Schüler mit erzieherischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen rechnen. Auf den Zeugnissen sowie auf den sogenannten „Bescheinigungen über die Schullaufbahn“ wird die Anzahl der Fehlstunden vermerkt, ebenso die Anzahl der davon unentschuldigten Stunden.
Mitteilung von Unterrichtsversäumnissen
ad 1:
Dies betrifft alle Ereignisse, die vorhersehbar zu Unterrichtsversäumnissen führen, z.B.
Dazu muss vorher schriftlich um Beurlaubung gebeten werden.
Für bis zu zwei Tage kann die Beurlaubung von einem der beiden Beratungslehrer ausgesprochen werden. Beurlaubungen ab drei Tagen sowie Beurlaubungen vor und nach den Ferien können nur vom Schulleiter genehmigt werden. Vorhandene Bescheinigungen oder Schreiben sind bei dem Ersuchen um Beurlaubung vorzulegen.
Der Antrag auf Beurlaubung muss vom Beratungslehrer bzw. Schulleiter abgezeichnet werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die betroffenen Kurslehrer vor dem Fehlen mündlich zu informieren.
ad 2:
Dies betrifft in der Regel Unterrichtsversäumnis durch Krankheit.
Am Morgen des ersten Fehltages muss die Schule über WebUntis (Untis-Mobile-App oder Browser) über das Fehlen unterrichtet werden!
Unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht ist die Entschuldigungskarte den betreffenden Kurslehrern vorzulegen, damit diese im Kursheft einen entsprechenden Vermerk über das entschuldigte Unterrichtsversäumnis eintragen können.
Auf der Entschuldigungskarte sind alle versäumten Unterrichtsstunden aufzuführen und von jedem betroffenen Kurslehrer abzuzeichnen. Wenn alle Fachlehrer die Entschuldigung abgezeichnet haben, muss die Entschuldigungskarte am Ende des Halbjahres (bei der Zeugnisausgabe) zur weiteren Aufbewahrung bei einem der Beratungslehrer abgegeben werden.
Folgende Aspekte sind zu beachten:
Teilnahmepflicht an Klausuren
Beurlaubung von Klausuren
Fehlen bei Klausuren (aus Krankheitsgründen)
ad 1: Klausurtermine haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Terminen (z.B. Führerscheinprüfung, Bewerbungstermin).
ad 2: Wird aus zwingenden persönlichen Gründen von einer Schülerin oder einem Schüler eine Beurlaubung von einer Klausur gewünscht, muss dies frühzeitig beim Schulleiter unter Hinzuziehung des Fachlehrers beantragt werden.
ad 3: Fehlen bei Klausuren (aus Krankheitsgründen)
Folgendes Verfahren ist einzuhalten:
Krankmeldung per WebUntis (Untis-Mobile-App oder Browser) im Sekretariat am selben Tag!
Versäumte Klausuren werden grundsätzlich Es muss unverzüglich (spätestens am zweiten Tag der Wiederteilnahme am Unterricht) beim Oberstufenkoordinator (Briefkasten) ein Antrag auf Teilnahme am Nachschreibtermin vorgelegt werden. Das entsprechende Formblatt ist im Sekretariat, dem Oberstufenbüro oder in moodle („Oberstufe/Formulare“) erhältlich.
Eine Nachschreibklausur wird nicht gewährt, wenn das Fehlen bei der Klausur nicht oder nicht glaubhaft entschuldigt bzw. kein Antrag auf einen Nachschreibtermin gestellt worden ist. Diese fehlende Klausur wird dann als nicht erbrachte, d.h. ungenügende Leistung gewertet.
In bestimmten Fällen kann auch ein ärztliches Attest eingefordert werden, aus dem das krankheitsbedingte Fehlen am Klausurtag hervorgehen muss. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung über die Anerkennung des Attestes.
Im aktuellen Schulgesetz steht im § 47 (Beendigung des Schulverhältnisses) in Absatz 1 (8) ein Hinweis, der das gehäufte unentschuldigte Fehlen volljähriger Schülerinnen und Schüler betrifft. Er hat folgenden Wortlaut:
„Das Schulverhältnis endet, wenn die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt.“
Das bedeutet, dass das Schulverhältnis mit volljährigen SchülerInnen (diese sind nämlich nicht mehr schulpflichtig) bei Zutreffen dieser Bedingung durch eine einfache Mitteilung der Schule enden kann. Diese Regelung findet an allen Schulen des Landes NRW Anwendung.
Alle weiteren Informationen zur Oberstufe (allgemein und jahrgangsstufenspezifisch) stehen in moodle im Bereich "Oberstufe". Dafür ist ein Logineo-Zugang Voraussetzung: Wie erhalte ich einen Logineo-Zugang?
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