Nutzungsregelung für private elektronische und digitale Endgeräte am Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium

Beschluss der Schulkonferenz vom 10.10.2024

Durch den bewussten Verzicht auf Smartphones in der Schule eröffnen sich neue Chancen, um das soziale Miteinander zu stärken und die Lernleistungen zu verbessern. Ohne die Ablenkung durch private Geräte können sich Schülerinnen und Schüler voll auf den Unterricht und die Lerninhalte konzentrieren. Diese Regelung schafft Klarheit und erleichtert den Alltag für alle Beteiligten. Außerdem gilt sie einheitlich für beide Schulen im Schulzentrum. Am MSMG wollen wir digitale Endgeräte gezielt und integrativ im Unterricht einsetzen – private Geräte sind dafür nicht notwendig. Die Schule stellt alle benötigten Geräte bereit und fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Ressourcen.
Bei der Nutzung privater elektronischer und digitaler Endgeräte sind alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrerinnen und Lehrer für die Einhaltung der folgenden Regelung verantwortlich und werden dabei von den Erziehungsberechtigten unterstützt:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler gilt zu jeder Zeit ein striktes Nutzungsverbot auf dem gesamten Schulgelände: Alle elektronischen und digitalen Endgeräte – besonders Smartphones, Tablets, aber auch Wearables, z.B. Smartwatches, Kopfhörer – sind vor dem Betreten des Schulgeländes gänzlich auszuschalten und sicher, für andere nicht sichtbar, zu verwahren. Mit dem Verlassen des Schulgeländes dürfen sie wieder eingeschaltet und genutzt werden.
    Die Lehrerinnen und Lehrer können im Einzelfall kurzfristig die Nutzung im eigenen Unterricht erlauben. Damit wird nicht erwartet, dass Schülerinnen und Schüler ein Smartphone bei sich haben. Eher wird empfohlen, die Geräte zuhause zu lassen.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (EF, Q1, Q2) ist die Nutzung privater elektronischer und digitaler Endgeräte (s.o.) außerhalb des Unterrichts ausschließlich in den Kursräumen und in dem Aufenthaltsraum der Oberstufe erlaubt. Außerhalb der Räume muss das Gerät ausgeschaltet und für andere nicht sichtbar verwahrt werden.

Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regelung verstoßen, erfahren schrittweise folgende Sanktionen:

  1. Die Schülerin oder Schüler übergibt das Endgerät der Lehrkraft und kann es am Ende des Schultages abholen.
  2. Im Wiederholungsfall kann das Gerät erst am Ende des folgenden Schultages abgeholt werden.
  3. Bei erneutem Regelverstoß kann das Gerät nach einem persönlichen Gespräch zwischen der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  4. Bei erneutem Verstoß erfolgt ein schriftlicher Verweis.

Berücksichtigt werden die Verstöße der letzten zwölf Monate.

Die Nutzungsordnung tritt am 04.11.2024 in Kraft. Die Umsetzung wird im 2. Halbjahr des Schuljahres 2024/25 durch eine Umfrage unter Schülern und Lehrkräften evaluiert.

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